Menü Schließen

MEIßNER: Einheitliche Regeln für Handgepäck sinnvoll

pressemitteilung

Viele Flugreisende kennen das Problem, wie groß darf der Trolley sein, um ihn als Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen zu können? Viele haben auch schon die Erfahrung gemacht, dass man am Gate noch schnell die Einkaufstüte vom Flughafen-Shop um die Ecke in die Handtasche stopfen muss, weil nur ein einziges Handgepäckstück mitgeführt werden darf. Während einige Fluggesellschaften großzügig mit Handgepäcksbestimmungen umgehen, haben vor allem Billig-Airlines oft sehr restriktive Vorschriften.

“Für den Flugpassagier wäre eine einheitliche Regelung oder zumindest die Festlegung von Mindestgrößen oder -gewichten hilfreich. So könnte man sich sicher sein, dieser Trolley darf in jedes Flugzeug oder die Laptoptasche kann ohne Probleme mitgenommen werden”, kommentiert Gesine MEIßNER, Obfrau der liberalen Fraktion im Verkehrsausschuss, die heutige Debatte zum Thema Handgepäck. “Andererseits sollte man die Fluggesellschaften auch nicht überreglementieren und ihnen auch weiterhin Spielraum lassen, sich mit großzügigen Regelungen positiv von anderen abzuheben.”

Die Europäische Kommission sieht allerdings keinen Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung und verweist auf die unternehmerische Freiheit der Fluggesellschaften, ihre Transportbedingungen und Preise selber zu bestimmen. Jedoch wird das Parlament im Rahmen der anstehenden Revision der Flugpassagierrechte auf das Thema zurückkommen.

Pressemitteilung | Gesine Meißner | 17.01.2013

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert